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Begriff und Bedeutung der finanzpolitischen Reserve (E. 2.1 f.). Zurückhaltung des Gerichts bei Fragen politischer Natur und Fragen, welche die Gemeindeautonomie betreffen (E. 3). Die Bildung einer finanzpolitischen Reserve für die Mitfinanzierung von Grossprojekten setzt voraus, dass das Grossprojekt, mithin ein einmaliges und begrenztes Vorhaben, für das betroffene Gemeinwesen mit einem Vermögenswert verbunden ist (E. 4.6). Der Klimareserve der Stadt Schaffhausen mangelt es an hinreichender inhaltlicher Bestimmtheit und Begrenztheit (E. 5.2). Die Bildung einer finanzpolitischen Reserve berührt die politischen Rechte, namentlich das Finanzreferendum, nicht, weshalb das Beschwerdeverfahren nicht kostenlos ist (E. 7). OGE 60/2023/2 vom 12. Dezember 2023 Veröffentlichung im Amtsbericht